In ganz Deutschland ziehen an Christi Himmelfahrt wieder etliche Männergruppen durch die Gegend. Mit dabei: Bollerwagen und jede Menge Alkohol, auch in Thüringen.
Dabei solltest du allerdings eine Sache dringend beachten – und das auch am Morgen nach dem Vatertag. Eine Expertin vom TÜV Thüringen warnt jetzt eindringlich.
Vatertag in Thüringen: Viele unterschätzen Alkoholabbau
Kaum an einem Tag im Jahr wird in Deutschland so viel Alkohol getrunken wie an Vatertag, erklärt Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen. Egal ob Bier oder Schnaps, der Pegel bleibt an Christi Himmelfahrt oben. „Bei Trinkgelagen wie an Vatertag sind Alkoholpegel von weit über 1,0 Promille keine Seltenheit“, so die Expertin weiter.
+++ Thüringen: Kosten-Explosion ausgerechnet im Osten! Diese Zahlen sprechen Bände +++
Das Problem: Viele würden den Alkoholabbau vollkommen unterschätzen. Denn im Gegensatz zum Aufbau, dauere der Abbau wesentlich länger. „So baut ein Mann von durchschnittlicher Statur pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab.“
Böses Erwachen droht auch am nächsten Morgen
Daher kann es auch je nach Vortagspegel sein, dass du auch beim Aufwachen noch gut angetrunken bist. „Die Fahrtüchtigkeit [kann] auch am nächsten Morgen noch deutlich beeinträchtigt sein“, warnt die Verkehrspsychologin.
Wer sich dann hinters Steuer setzt, dem könnte ein böses Erwachen drohen. Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass du noch über 0,5 Promille Restalkohol im Blut hast, ist dein Führerschein erst einmal für mindestens einen ganzen Monat weg. Zur Einordnung: Schon nach zwei Bier könne die Grenze überschritten sein.
Mehr News:
Fährst du auffällig oder bist du sogar an einem Unfall beteiligt, darfst du nur 0,3 Promille haben. Ansonsten bist du auch dann deinen Führerschein los. Drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe gibt’s noch obendrauf.
Generell mahnt Marie-Christin Perlich: „Wer weiß, dass er fahren muss, sollte generell keinen Alkohol zu sich nehmen und umgekehrt: Wer weiß, dass er getrunken hat, sollte lieber auf Nummer sicher gehen und das Auto stehen lassen.“
Betrunkene E-Scooter-, Fahrrad-Fahrer und Fußgänger können belangt werden
Das gilt übrigens auch für das Fahrrad oder den E-Scooter. Bei letzterem gelten die gleichen Promillegrenzen, wie für Autofahrer. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist und 1,6 Promille hat, auch dem kann der Führerschein entzogen werden.
Wer als Fußgänger volltrunken im Straßenverkehr unterwegs ist, kann ebenso belangt werden, wenn er zum Beispiel einen Unfall verursacht. „Solches Verhalten kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden“, heißt es weiter.