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Thüringen: Polizei am Limit! „Fast 3.000 Haftbefehle nicht vollstreckt“

Die Thüringer Polizei hat jede Menge zu tun. Tausende Haftbefehle sind offen und es kommen täglich mehr dazu. Eine Aktion soll Abhilfe verschaffen.

Thueringen
© imago images/Karina Hessland

Verbrechen in Thüringen: So viel Arbeit hat die Polizei

Wie entwickeln sich die Gewaltdelikte in Thüringen? Das verrät die Kriminalitätsstatistik.

Die Thüringer Polizei hat alle Hände voll zu tun. Fast 3.000 Haftbefehle sind aktuell im Freistaat noch offen.

Für die Vollstreckung haben die Thüringer Beamten eine großangelegte Aktion geplant. Damit soll sich die Zahl der offenen Fälle endlich reduzieren.

Thüringer Polizei greift durch

Nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) waren zum Stichtag 1. Juli fast 3.000 Haftbefehle im Freistaat nicht vollstreckt. Dabei können sich mehrere auf einen Menschen beziehen. Die Polizei plane eine weitere Großaktion zur Fahndung. Die sogenannten Landesfahndungstage hätten in der Vergangenheit zur Vollstreckung vieler offener Haftbefehle geführt, sagte eine LKA-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

„Aufgrund der positiven Arbeitsergebnisse werden die Landesfahndungstage auch zukünftig in regelmäßigen Intervallen durchgeführt.“ Dazu, wann eine solche weitere Großaktion ansteht, machte die Polizei aus taktischen Gründen keine Angaben. Vor zwei Jahren beispielsweise waren zwischen Anfang Juni und Anfang Juli fast 650 derartige Vollzugsanordnungen gegen etwa 540 Männer und Frauen vollstreckt worden.

Haftbefehle als Daueraufgabe für Polizei

Haftbefehle werden unter anderem ausgestellt, wenn Bußgelder oder Geldstrafen nicht bezahlt werden oder Verurteilte ihre Gefängnisstrafe nicht antreten. Auch Abschiebehaftbefehle gibt es: Sie werden gegen Ausländer ausgestellt, die eigentlich aus Deutschland hätten ausreisen sollen, das aber nicht getan haben.


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Offene Haftbefehle zu vollstrecken, ist eine Daueraufgabe der Polizei. Nicht nur aufgrund der hohen Belastung der Beamten im Dienstalltag sei es aber längst nicht möglich, alle offenen Haftbefehle zu vollstrecken. Es kämen zudem ständig neue hinzu, hieß es aus dem LKA. Auch gebe es Haftbefehle, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vollstreckt werden könnten.

Das sei etwa der Fall, wenn die Polizei nicht wisse, wo sich der gesuchte Mensch aufhalte. Das gelte ebenso, wenn sich ein Mensch in einem Land aufhalte, mit dem Deutschland kein Rechtsabkommen zu deren Auslieferung habe. (jko mit dpa)