Jena.
Erst im April ist der Bußgeldkatalog zur neuen Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, doch wegen eines Formfehlers steht er nur wenige Wochen später wieder auf der Kippe.
Die Stadt Jena will dieser Situation nun ein Ende bereiten und geht deswegen einen drastischen Schritt, der keine Zweifel offenlässt.
Jena: So reagiert die Stadt auf den Ärger um den Bußgeldkatalog
Weil es nicht möglich sei, Verstöße wegen Falschparkens und zu hohem Tempo „rechtssicher“ verfolgen zu können, haben sich Bürgermeister Thomas Nitzsche und Ordnungsdezernent Benjamin Koppe für Jena entschieden, vorerst wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden.
„Zweifel bei Verordnungen dürfen nicht aufkommen“, meint Nitzsche. Daher habe man die Regelungen des neuen Bußgeldkatalogs gekippt.
Für diese Verkehrssünder wird die Strafe möglicherweise günstiger
Das sind gute Nachrichten für alle, die seit dem 28. April falsch geparkt, zu schnell gefahren oder einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit schuldig geworden sind: „Teile des Bußgeldkatalogs, insbesondere die Verhängung von Fahrverboten“ werden somit nichtig, verkündet die Stadt in einer Pressemitteilung.
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Das ist Thüringen:
- der Freistaat Thüringen hat 2,1 Millionen Einwohner und ist 16.000 Quadratkilometer groß
- Landeshauptstadt und größte Stadt: Erfurt
- weitere wichtige Städte sind Jena, Gera und Weimar
- liegt im Zentrum von Deutschland
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Mehrere Bundesministerien prüfen nun die rechtlichen Folgen für alle, die seit dem 28. April wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufgefallen sind.
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Die gute Nachricht: Alle, die ihren Bußgeldbescheid noch nicht beglichen haben, müssen dann eventuell nur die alten, günstigeren Strafen zahlen.
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Pech haben diejenigen, die das fällige Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro bereits beglichen haben. Sie erhalten zu viel gezahlte Beträge nicht zurück.
Die Bußgeldstelle hilft dir weiter
Du hast Fragen zum neuen-alten Bußgeldkatalog? Die Mitarbeiter der Bußgeldstelle helfen dir weiter. Du kannst sie telefonisch unter der 03641-492512 oder per Mail an bussgeld@jena.de erreichen. (vh)