Der Thüringer Landtag soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion mit einem Verbot der Vollverschleierung befassen. Dazu werde ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht, kündigte ein Sprecher am Donnerstag in Erfurt an. Die Fraktion fordert, dass Personen, die sich in der Öffentlichkeit in Thüringen bewegen, ihr Gesicht nicht voll bedecken dürfen. Bei Verstößen drohten Bußgelder bis zu 5000 Euro. Ausgenommen von dem Verbot sind den Angaben zufolge Polizei und Rettungskräfte, die zum Beispiel Helme im Einsatz tragen. Außerdem sollten etwa Masken beim Karneval erlaubt bleiben.
„Die vollständige Gesichtsverschleierung, zum Beispiel durch Burka oder Nikab, ist ein Symbol der Ablehnung jener Prinzipien, auf denen unsere offene, republikanische Ordnung beruht“, begründete der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller. Die vollständige Gesichtsverschleierung sei eine „unserem Land fremde Tradition der Herabsetzung und Ungleichbehandlung von Frauen“.
Die Innenminister der CDU hatten sich in einer Erklärung dafür ausgesprochen, dass sich muslimische Frauen in Gerichten, Ämtern, Schulen oder im Straßenverkehr nicht mehr voll verschleiern dürfen.