- Busunternehmer hat Beschwerde gegen RVG-Insolvenz eingelegt
- Wegen Landes-Fördermittel bestehe keine Zahlungsunfähigkeit
Neues Kapitel im Gothaer Busstreit: Der Busunternehmer Wolfgang Steinbrück hat über seinen Anwalt Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Regionale Verkehrsgemeinschaft (RVG) Gotha eingelegt. Das Amtsgericht Erfurt bestätigte das am Donnerstag. Die RVG habe Insolvenz beantragt und dabei nicht die ihr für 2016 und 2017 zustehenden Landes-Fördermittel von mehr als 1,4 Millionen Euro berücksichtigt, hieß es in der Beschwerde, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Somit habe der RVG keine Zahlungsunfähigkeit gedroht.
Es geht um viel Geld
Die RVG finanziert sich aus den Zuschüssen des Landkreises, Fahrgeldeinnahmen und eben jenen Fördermitteln für den Schülerverkehr sowie den Transport von Schwerbehinderten. Steinbrück, der früher im Auftrag der RVG als Subunternehmer fuhr, hatte vom Landgericht Erfurt Abschlagszahlungen von der RVG von insgesamt 675.000 Euro zugesprochen bekommen. Daraufhin beantragte die RVG Insolvenz wegen drohender Überschuldung, mittlerweile nimmt sie keine Tickets von dem Unternehmer mehr an.
Doppelte Busse: Worum es im Gotha-Streit geht
Steinbrück und die RVG streiten seit Monaten vor Gericht über die Auftragsvergabe für den Busverkehr in Gotha und Umgebung. Die RVG hatte ihm wegen Unstimmigkeiten bei der Vergütung Ende 2016 vorzeitig gekündigt und die Linien an andere Firmen vergeben. Steinbrück hält die Kündigung für unwirksam und lässt seine Busse weiter fahren. Daher gibt es seit Jahresbeginn auf mehreren Linien einen doppelten Busverkehr.
Eine Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Grundverträge wird allerdings nicht fallen, da dieses Verfahren mit der Insolvenz unterbrochen wurde.
Fördergelder für Aufrechterhaltung des Betriebes nötig
Der Insolvenzverwalter Rolf Rombach wollte sich mit Verweis auf das nicht öffentliche Insolvenzverfahren nicht zu der Beschwerde äußern. Er erklärte nur, dass die betreffenden Fördergelder beantragt seien und diese zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig seien.