- Gerichtsurteil im Fall der Gruppenvergewaltigung einer 28-Jährigen
- Zwei der Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
- Dritter Angeklagter freigesprochen
Das Landgericht Mühlhausen hat zwei 23-jährige Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu vier und fünf Jahren Haft verurteilt. „Die Aussagen des Opfers sind glaubwürdig und passen zu den am Tatort gefundenen Spuren“, sagte der Vorsitzende Richter, Gerd Funke, am Montag bei der Urteilsbegründung.
Dritter Angeklagter freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers Haftstrafen von sechs Jahren beziehungsweise fünf Jahren und neun Monate gefordert. Sie ging von jeweils zwei Übergriffen jedes Angeklagten aus. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Ein dritter Angeklagter wurde mangels Beweisen freigesprochen. Er erhält eine finanzielle Entschädigung für drei Monate Untersuchungshaft.
28-Jährige festgehalten und vergewaltigt
Beide verurteilten Täter haben angekündigt, das Urteil anzufechten und vom Bundesgerichtshof prüfen zu lassen. Nach Überzeugung der Thüringer Richter waren die beiden 23-Jährigen dabei, als zur Mühlhäuser Stadtkirmes im August 2016 insgesamt drei Täter eine 28-Jährige „arbeitsteilig“ vergewaltigten. In der Nähe eines Viadukts im Mühlhäuser Bahnhofsviertel habe ein Angeklagter sie gegen ihren Willen an den Oberarmen festgehalten, während sich ein anderer an ihr verging.
Opfer setzte noch einen Notruf ab
Bei dem Fest gab es einen ersten Kontakt zwischen einem der Angeklagten und dem späteren Opfer. Danach wollte die Frau einen Joint kaufen und folgte ihm an den Stadtrand. In einem Waldstück hinter dem Bahnhof habe der 23-Jährige von „Sex machen“ gesprochen und sie ausgezogen. Die 28-Jährige setzte mit dem Handy um 3.53 Uhr einen Notruf ab, mit dem die Polizei aber nichts anfangen konnte. Sie versuchte zu fliehen und lief dabei einem zweiten Mann in die Arme. Beide zogen sie in Richtung Bahndamm, drückten sie gegen die Böschung und vergewaltigt sie. „Einer hielt fest, der andere führte den Geschlechtsverkehr aus“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Dritter Mann filmt mit dem Handy
Ein später gekommener dritter Mann filmte die Tat mit dem Handy und verging sie anschließend selbst an der 28-Jährigen. „Dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich war, hat das Opfer ausgesagt und ist an den Verletzungen der Frau zu erkennen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Frau hatte Hämatome an den Oberarmen.
Einem Angeklagten kann Tat nicht nachgewiesen werden
Überführt wurden die beiden Männer durch die DNA-Spuren an Körper und Kleidung der Frau. Wegen des gemeinschaftlichen Vorgehens sei es ein besonders schwerer Fall. Die 28-Jährige hatte alle drei Männer identifiziert und drei Übergriffe pro Angeklagtem geschildert. Für die Richter blieben die weiteren Übergriffe jedoch unklar. Dem dritten Angeklagten konnte die Tat aus Sicht der Richter nicht nachgewiesen werden.