Erfurt.
Ministerpräsident Bodo Ramelow hat Ärger am Hals!
Die Staatsanwaltschaft will nun offiziell gegen Bodo Ramelow ermitteln – weil er einem AfD-Abgeordneten den Stinkefinger gezeigt und ihn „widerlicher Drecksack“ genannt hatte.
Bodo Ramelow zeigt AfD-Mann den Mittelfinger – das hat jetzt ein Nachspiel
Während einer Landtagssitzung im Juli dieses Jahres, in der unter anderem darüber diskutiert worden war, wie mit den Akten zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) umzugehen sei, kam es zum „Stinkefinger-Eklat“.
+++ Bodo Ramelow zeigt AfD-Politiker den Stinkefinger – jetzt hat die Aktion doch Konsequenzen +++
Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller kam auf den Verfassungschutz zu sprechen und sagte in Richtung Ramelow: „Wer da schon alles Tolles beobachtet wurde, nicht wahr, Herr Ramelow?“
Daraufhin zeigte Ramelow dem AfD-Politiker den Mittelfinger und nannte ihn einen „widerlichen Drecksack“. Das wiederholte er auch noch einmal in einem Fernsehbeitrag des MDR kurz nach der Landtagssitzung.
Möller erstattete Strafanzeige gegen Ramelow wegen Beleidigung. Wie die „Thüringer Allgemeine Zeitung“ berichtet, liegen der Behörde nun genügend Beweise vor, um ein offiziellen Ermittlungsverfahren einzuleiten.
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„Stinkefinger-Eklat“ – diese Strafen drohen dem Ministerpräsidenten
Ramelow droht deshalb nun der Verlust seiner Immunität, die Abgeordnete vor Strafverfolgung schützt. Die Immunität soll Parlamentarier davor bewahren, dass staatliche Behörden mittels politisch motivierter Ermittlungen Druck auf sie ausüben.
Der Justizausschuss des Landtags wird am 4. Dezember darüber entscheiden, ob die Immunität Ramelows aufgehoben wird und der Weg für ein Ermittlungsverfahren frei gemacht wird.
Brisant in diesem Fall: Ausgerechnet AfD-Mann Möller ist Vorsitzender des Justizausschusses. Laut Bericht hat Ramelow selbst aber angekündigt, seine Abgeordnetenkollegen zu bitten, den Weg für das Verfahren frei zu machen.
Sollte Ramelow verurteilt werden, drohen ihm eine Geldstrafe oder im härtesten Fall eine Haftstrafe, die mangels Vorstrafen auf Bewährung ausgesetzt werden würde.
Ausführlich berichtet die „Thüringer Allgemeine“. (fno)