Weimar.
Dieses Urteil vom Amtsgericht Weimar am 11. Januar ging bundesweit durch die Medien: Das Gericht erklärte das Kontaktverbot der Thüringer Corona-Verordnung für verfassungswidrig!
Jetzt kommen brisante Details über den zuständigen Richter ans Tageslicht.
Corona: Richter erklärt Kontaktverbot für verfassungswidrig
Das Urteil bezog sich auf das Kontaktverbot im Frühjahr 2020. Das dort verhängte Kontaktverbot sei „in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig“ gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei damit „nichtig“ gewesen.
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Das Infektionsschutzgesetz habe keine ausreichende Rechtsgrundlage für solch weitreichende Regelungen wie das Kontaktverbot gebildet, begründete das Gericht das Urteil. Das Gesetz ist inzwischen als Reaktion auf derartige Kritik präzisiert worden.
Doch jetzt kommen brisante Details über den vorstehenden Richter ans Licht.
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Zuständiger Richter klagte bereits privat gegen den Freistaat
Der zuständige Amtsrichter hat offenbar bereits privat gegen den Freistaat Thüringen geklagt, um Corona-Bestimmungen zu kippen. Laut Berichten von Focus-Online und der Bild-Zeitung klagte er bereits zweimal im Eilverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar – verlor jedoch.
In diesen Fällen soll es um die Maskenpflicht und Abstandsregeln gegangen sein. Die Anwältin des Richters stellte gegenüber Focus Online klar, dass ihr Mandant kein Corona-Leugner sei oder die Pandemie verharmlose. Vielmehr teile er die Auffassung, dass es sich bei Covid-19 um eine „sehr ernstzunehmende Erkrankung“ handele.
Der Senat kritisierte das Weimarer Urteil jedoch in dem Punkt, dass der Richter „sich eine Sachkunde anmaße, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation nicht zukomme.“ Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat bereits Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil aus Weimar eingereicht. (red)