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Björn Höcke: Nach Hausdurchsuchung – Beschwerde!

Björn Höcke: Nach Hausdurchsuchung – Beschwerde!

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Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hatte ungebetenen Besuch. Bei Facebook legt er nochmals nach... (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa | Michael Reichel

Mühlhausen. 

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wehrt gegen die Durchsuchung seines Hauses. Am Freitag legte Björn Höcke Beschwerde gegen das Amtsgericht Mühlhausen ein.

Das hatte die Durchsuchung angeordnet. Gegen Björn Höcke wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.

Björn Höcke: Das war passiert

Klar ist jetzt, bei der Durchsuchung des Wohnhauses von Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke sind keine Gegenstände oder Geräte sichergestellt worden. >> Hausdurchsuchung bei Höcke – Ermittlungen wegen Volksverhetzung

„Es wurden vor Ort elektronische Geräte wie Mobiltelefone oder Laptops gesichtet“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen am Dienstag. Ob dabei Daten sichergestellt wurden, war zunächst nicht abschließend klar. Der Sprecher wies darauf hin, dass der Durchsuchungsbericht noch nicht vorliege und derzeit noch im Landeskriminalamt (LKA) bearbeitet werde.

Stigmatisiert Höcke Flüchtlinge pauschal als Kriminelle?

Höckes Wohnsitz in Bornhagen im Eichsfeld war bereits am Donnerstag durchsucht worden. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den 49-Jährigen. Konkret geht es unter anderem um einen Facebook-Post gegen die Seenotretterin Carola Rackete mit der Zeile „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“.

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Der Verdacht der Staatsanwaltschaft: Höcke könnte mit dem Post eine bestimmte Menschengruppe – in diesem Fall Flüchtlinge – pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben.

Die Durchsuchung habe vor allem das Ziel gehabt, Hinweise zu finden, ob der AfD-Politiker tatsächlich Urheber des Posts oder dessen Auftraggeber ist.

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„Wenn es eine Einlassung von Herrn Höcke gegeben hätte, aus der hervorgegangen wäre, dass er der Urheber ist, hätte es keine Durchsuchung gegeben“, sagte der Sprecher.

Höcke stellt einmal mehr Rechtsstaat infrage

Der Thüringer AfD-Chef hatte sich am Montag bei Facebook kritisch zu der Durchsuchung geäußert und stellte in Frage, ob es sich um eine „eine völlig normale rechtsstaatliche Maßnahme“ handelte.

Nach Auffassung der Thüringer AfD-Fraktion sei der Beitrag in den sozialen Medien von der Meinungsfreiheit gedeckt, ein Anfangsverdacht bestehe nicht, sodass auch kein Durchsuchungsbeschluss hätte erlassen werden dürfen. „Darüber hinaus hätte die Durchsuchung auch nicht auf die elektronischen Geräte der Familienmitglieder erstreckt werden dürfen“, heißt es in der Mitteilung der Thüringer AfD-Fraktion.

Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft dauerte die Aktion etwa drei Stunden. Die Justiz beschäftigt sich mit Höckes Post schon seit mehr als einem Jahr. Im Dezember war die Immunität des Politikers aufgehoben worden.

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Einlassung von Höcke bei Facebook?

Höcke weist bei Facebook den Vorwurf zurück, er behaupte in dem Beitrag pauschal, dass Geflüchtete Kriminelle seien, die „Folter, sexuelle Gewalt“ und „Mord“ begingen. Tatsächlich beziehe sich der Satz auf einen konkreten Fall mit drei Flüchtlingen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es müsse nun geklärt werden, ob die Facebook-Reaktion von Höcke als Einlassung verstanden werden könne, da dieser dort Interpretationen vornehme.

Erst vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass der Thüringer AfD-Landesverband, dessen Chef Höcke ist, vom Landesverfassungsschutz als erwiesen extremistisch eingestuft wurde. Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte Höcke bereits ein Jahr zuvor als Rechtsextremisten bezeichnet. (dpa/ck)