Gotha.
Peinliche Panne in Gotha! Die Menschen in Gotha hatten in den vergangenen Tagen merkwürdige Post im Briefkasten.
Die Stadt Gotha hatte ihnen Wahlbenachrichtigungen zugeschickt. Doch als die Empfänger sich das Dokument genauer ansahen, staunten sie nicht schlecht. Berechtigt der Wahlschein etwa zu einer Reise in die Vergangenheit?
Gotha: Wahlbenachrichtigung gibt Bürgern Rätsel auf
Denn dort, wo die Gothaer eigentlich das Datum der Wahl, den „26. September 2021“, erwartet hätten, war die Rede vom „26. September 2019“. Zwei Jahre zurückreisen und zwei Jahre weniger auf dem Buckel haben, das würden vermutlich viele gern – doch die Rückreise ins Jahr 2019 ist wegen technischer Hürden derzeit (noch) nicht möglich.
Was hat es also mit diesem Datum auf sich? Eine Stadtsprecherin klärt auf: Es handele sich um einen Fehler. Er sei „ärgerlich“, zum Glück aber „nicht folgenschwer“, so die Sprecherin. Das falsche Datum entwerte die Wahlbenachrichtigung nicht.
Wer am 26. September 2021 seine Stimme für die Bundestagswahl abgeben möchte, der müsse im Wahllokal ohnehin nur den Personalausweis und nicht zwingend die Benachrichtigung vorzeigen.
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Bei den Wahlbenachrichtigungen handele es sich lediglich um den Hinweis, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen sei.
Bundestagswahl 2021 in Thüringen: Wählen per Briefwahl in Gotha – so geht’s
Wer an diesem Wahlsonntag im September keine Zeit hat, sein Kreuz zu setzen, der kann schon jetzt per Brief wählen. Der Antrag darauf kann aktuell per Wahlbenachrichtigung gestellt werden oder ab dem 1. September online über die Website der Stadt.
Wer lieber vor Ort wählt, geht ab dem 6. September in die Stadtbibliothek. Im Hanns-Cibulka-Saal können Unterlagen für die Briefwahl beantragt werden und dann sofort mit dem Kreuz in die Wahlurne gesteckt werden. (vh)