Apolda.
In wenigen Tagen ist es soweit: Der Apoldaer Musiksommer beginnt. Zahlreiche Künstler geben Konzerte. Den Auftakt zum dreitägigen Festival gibt Clueso. Zwar sind derartige Veranstaltungen momentan wieder möglich, allerdings hat die Stadt die Konzert-Maßnahmen nochmals verschärft.
Welche Corona-Regeln du bei Clueso und Co. beachten musst, liest du hier.
Clueso und Co. unter verschärften Corona-Regeln
Die Stadt hat entschieden, dass für den Apoldaer Musiksommer die 3G-Regel gilt. Besucher ab 14 Jahren müssen damit einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, über einen negativen Test oder über eine überstandene Infektion vorweisen.
Das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei nicht älter als 24 Stunden, das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Krankheitssymptome bzw. die einer Covid-19-Erkrankung hat, erhält keinen Zugang zum Festival.
Das musst du unbedingt vor dem Einlass beachten
Außerdem sollten Besucher, die ein Test benötigen, beachten, dass sie sich selbst um den Testnachweis kümmern müssen. Besonders für die Konzerte am Freitag und am Samstag werden keine zusätzlichen Testmöglichkeiten angeboten. Am Sonntag werden wegen der eingeschränkten Testmöglichkeiten jedoch mehrere Apotheken einen Test anbieten:
- Glockenapotheke von 9 – 14 Uhr ohne Termin
- Alte Stadt-Apotheke von 10 – 13 Uhr mit Termin
- Apotheke am Darrplatz von 10 – 13 Uhr ohne Termin
Zudem wird in der Zeit von 13 bis 18.30 Uhr ein zusätzliches Testzentrum an der Dreifeldsporthalle zur Verfügung stehen. Dort werden Schnelltests unter fachlicher Anleitung durchgeführt. Die Kosten liegen bei zehn Euro. Das Testzentrum befindet sich direkt am Parkplatz „Am Sportpark“ bzw. auf dem Weg vom Hauptparkplatz am Robert-Koch-Krankenhaus zur Festwiese. Zusätzlich zum Nachweis für die 3G-Regel müssen Besucher am Einlass einen gültigen Ausweis sowie ein Ticket vorlegen.
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Clueso und Co.: Abstandsregel und Maskenpflicht
Auf dem Festivalgelände muss grundsätzlich der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden. Es sei denn, sie stammen aus dem eigenen Haushalt oder sind eine zulässige Kontaktperson.
Außerdem gilt insbesondere in den Einlassbereichen, an den Gastronomie-Ständen sowie in den Toiletten eine Maskenpflicht. In allen anderen Bereichen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. (nk)