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Corona in Thüringen: Immer wieder „Judensterne“ bei Demos zu sehen – Freistaat zeigt jetzt klare Kante!

Corona in Thüringen: Immer wieder „Judensterne“ bei Demos zu sehen – Freistaat zeigt jetzt klare Kante!

Corona-Demo
Corona in Thüringen: Ist das Tragen eines "Judensterns" auf Demos strafbar? (Archivbild) Foto: IMAGO / Hannelore Förster

Erfurt. 

„Judensterne“ bei Corona-Demos in Thüringen! Immer wieder tragen Impfgegner und Corona-Demonstranten dieses Zeichen, um ihre Meinung über die aktuelle Corona-Politik auszudrücken. Doch ist das Tragen eines „Judensterns“ strafbar?

Die Polizei und die Justiz in Thüringen haben sich nun zum Tragen eines „Judensterns“ bei Corona-Demos klar geäußert.

Corona in Thüringen: Ist das Tragen eines „Judensterns“ strafbar?

Damals zwangen Nazis die Juden sogenannte „Judensterne“ zu tragen, damit sie auf den ersten Blick als Menschen mit jüdischem Glauben identifiziert werden können. Auf einem solchen Stern stand das Wort „Jude“. Heutzutage sieht man immer mehr Menschen auf Corona-Demonstrationen, die ebenfalls einen „Judenstern“ tragen, jedoch steht auf diesem meist das Wort „Ungeimpft“ oder ähnliches. Die Demonstranten wollen damit in der Regel klarstellen, dass sie sich ähnlich verfolgt und ausgegrenzt fühlen wie die Juden in der NS-Zeit, so die Deutsche Presse-Agentur.

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Corona in Deutschland (Stand 30. Januar 2022)

  • 7-Tage-Inzidenz: 1156,8
  • Neue Corona-Fälle: 118970
  • Corona-Todesfälle insgesamt: 117725
  • Anteil der Menschen mit mindestens einer Impfung: 75,7%
  • Anteil der Menschen mit Booster-Impfung: 52,6%

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Das Bayerische Oberste Landesgericht und das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken haben bereits festgelegt, dass das Tragen eines „Judensterns“ auf Corona-Demos in Einzelfällen als Volksverhetzung angesehen oder mit der Verharmlosung des Holocausts gleichgesetzt werden könne. Das Thüringer Justizministerium und die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft erklärten zwar, dass es kein Regelwerk gebe, das den Umgang mit „Judenstern“-Trägern bei Corona-Demos vorschreibe, doch es gab einen Austausch zwischen den Thüringer Staatsanwaltschaften Erfurt, Meiningen, Gera und Mühlhausen.

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Sprecherinnen der vier Behörden bestätigten, dass das Tragen eines „Judensterns“ bei Impfgegnern in speziellen Fällen in der Tat als Volksverhetzung angesehen werden könne. Die Sprecherin des Ministeriums betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur allerdings: „Obergerichtliche Thüringer Entscheidungen zu der Frage der Strafbarkeit des Verwendens des ‚Judensterns‘ bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen sind hier bislang nicht bekannt geworden“. Doch aus Kreisen der Staatsanwaltschaften hieß es, dass schon gegen Menschen strafrechtlich ermittelt wurde, wenn sie einen „Judenstern“ auf Veranstaltungen von Coronaleugnern und Impfgegnern getragen haben. (lb/dpa)