Erfurt.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat mit seinen Aussagen für ein ganz schönes Medien-Echo gesorgt. Er sagte, dass er das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht in seinem Bundesland umsetzen wolle – zumindest nicht so, wie es bundesweit vorgesehen war. Die Kritik folgte prompt. Auch aus Thüringen. Bodo Ramelow (Linke) nahm gegenüber seinem bayrischen Amtskollegen kein Blatt vor dem Mund.
Droht jetzt der nächste Flickenteppich in Deutschland? Bodo Ramelow hat eine klare Meinung dazu.
Bodo Ramelow: „Situation ist ja schon aufgeheizt“
„Ich wundere mich über die Art“, sagte Bodo Ramelow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, „wir sollten aufpassen, was wir so erzählen.“ Man dürfe als Ministerpräsident nicht den Eindruck erwecken, dass man nicht mehr bundestreu sei.
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Das ist Bodo Ramelow:
- Bodo Ramelow wurde am 16. Februar 1956 in Osterholz-Scharmbek in Niedersachsen geboren
- Als er acht Jahre alt war, starb sein Vater an einer Kriegsverletzung
- Er ist zum dritten Mal verheiratet, seit 2006 mit Germana Alberti vom Hofe; hat zwei erwachsene Söhne aus erster Ehe
- seit dem 4. März 2020 der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen
- Bodo Ramelow war bereits von Dezember 2014 bis 5. Februar 2020 Ministerpräsident
- erster Linken-Ministerpräsident in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
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„Die Situation ist ja schon aufgeheizt. Dann hätte er vorher auf die Bremse treten müssen.“
Allerdings gestand der Thüringer Ministerpräsident durchaus ein, dass das Gesetz Widersprüche produziere, die es zu klären gelte. Seiner Auffassung nach wäre ein allgemeine Impfpflicht von „von vornherein besser gewesen“.
Auch Thüringen plant Sonderregeln
Söder hatte zuvor erklärt, dass Bayern die bundesweit beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht bis auf Weiteres nicht umsetzen wolle und „großzügigste Übergangsregelungen“ schaffen werde. Auch Thüringen plant Übergangsregelungen – allerdings nur für jene, die glaubhaft versichern, sich noch impfen lassen zu wollen.
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Das Gesetz war bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es legt fest, dass Mitarbeiter in Pflegeheimen und Kliniken spätestens bis zum 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Alternativ reicht auch ein Attest, das belegt, dass man nicht geimpft werden kann. Wer nicht mitmacht, dem droht schlimmstenfalls die Kündigung. (bp, dpa)