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Thüringen: DAS ist im Freistaat verboten – trotzdem machen es viele

Thüringen: DAS ist im Freistaat verboten – trotzdem machen es viele

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© picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Thüringen: So schön ist das Bundesland

Dieser Sommer ist so trocken wie lange nicht mehr. In Thüringen brennen deshalb viele Wiesen und Wälder. Regen wird dringend benötigt, um all die Pflanzen vor dem Austrocknen zu bewahren.

Deshalb liegt es auch nicht fern, dass manche Menschen in ihrem Vorgarten keine Pflanzen in die Erde setzten und sich stattdessen für einen sogenannten Schottergarten entscheiden. Schließlich lasse sich damit jede Menge Wasser und dadurch auch Kosten sparen. Doch so einfach ist das mit den Schottergärten nicht! In Thüringen gilt nämlich ein wichtiges Verbot, dass viele Menschen beim Anlegen ihrer Gärten missachten.

Thüringen setzt auf Grün statt Grau

Für die einen sind sie ein Gräuel, für die anderen Ästhetik pur: Die Stein- und Schottergärten. Wiederum andere wollen nur Kosten und Arbeit sparen und entscheiden sich deshalb für graue Kiesel, Natursteine oder Felsmuster im Vorgarten.

Doch auch wenn sich dadurch Wasser sparen lässt, haben begrünte Vorgärten einen wichtigen Vorteil. Deshalb gilt in Thüringen ein sogenanntes Begrünungsgebot.

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Das ist das Bundesland Thüringen:

  • der Freistaat Thüringen hat rund 2,1 Millionen Einwohner auf 16.000 Quadratkilometer Fläche
  • Landeshauptstadt und zugleich größte Stadt ist Erfurt
  • weist eine hohe Dichte an wichtigen Kulturstätten auf, darunter das „Klassische Weimar“ (Unesco-Weltkulturerbe), das Bauhaus in Weimar und die Wartburg bei Eisenach
  • Ministerpräsident ist Bodo Ramelow (Linke), regierende Parteien sind Linke, SPD, Grüne

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„Da Schottergärten in der Regel unter der Schotterfläche eine Vollversiegelung aufweisen, sind sie nicht mit den Bestimmungen der Bauordnung vereinbar. Das heißt: Sie sind verboten. Auch wenn dieses Verbot nicht explizit formuliert ist, so ist die Bestimmung doch klar formuliert und damit eindeutig“, erklärt Konstanze Gerling-Zedler vom Infrastrukturministerium gegenüber der „Thüringer Allgemeine“.

Thüringen: Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen

Deshalb sind im Freistaat alle Bürger dazu angehalten, ihre Vorgärten nach dem Motto „Grün statt Grau“ zu bepflanzen.

Eine grüne Bepflanzung trägt bei zunehmender Hitze und Trockenheit zur Kühlung des Stadtklimas bei und hat somit einen Nutzen für die Allgemeinheit. Außerdem bieten die Pflanzen in den Vorgärten ein Nahrungsangebot für heimische Insekten. Schotter- und Steingärten hingegen trügen zur Aufheizung in den Städten bei und verringerten die Artenvielfallt, heißt es in dem Artikel der „Thüringer Allgemeine“.

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