Und weg ist sie – mal wieder! Der Thüringer Landtag hat abermals die Immunität des AfD-Fraktionschefs Björn Höcke aufgehoben.
Besonders ein Satz könnte dem Chef der AfD Thüringen dabei heftig um die Ohren fliegen. Um welchen Wortlaut es sich dabei handelt, erfährst du hier.
Thüringen: Grünen-Chef klagt Björn Höcke an
Höckes Immunität war in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgehoben worden (wir berichteten) – unter anderem wegen Ermittlungen zum Vorwurf der Volksverhetzung. Jetzt geht ihm die Immunität schon wieder flöten, wie der Thüringer Landtag am Freitag, 21. April, mitteilte.
Dieses Mal geht es um die Wahlkampfrede von Höcke im Jahr 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt). Der AfD-Politiker soll seine Rede mit den Worten „Alles für Deutschland“ beendet haben. Was auf den ersten Blick vielleicht harmlos klingt, kann durchaus mit einem ersten Hintergrund in Zusammenhang gebracht werden: Der Satz ist der Wahlspruch der damaligen NS-Organisation SA. Am 8. Juni stellte deshalb der Grünen-Chef Sebastian Striegel nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Björn Höcke.
Die Immunität Höckes, der auch Thüringer Landesparteichef ist, war wegen der Ermittlungen zu dem Fall bereits 2021 aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass sie sich nun noch einmal an den Landtag gewandt hat. Ob es bei dem Anliegen um eine beabsichtigte Anklage geht, ließ ein Sprecher offen. Aus Kreisen der Landtagsfraktionen hieß es, die Staatsanwaltschaft wolle Anklage erheben.
Mehr News:
Der Thüringer AfD-Abgeordnete René Aust kritisierte das juristische Vorgehen gegen Höcke. „Wer aber eine auf dem Stilmittel der Wiederholung bestehende Abschlussformel gezielt zerlegt, um einen kleinen Teil davon außerhalb jedes inhaltlichen Zusammenhangs als Bezugnahme auf eine NS-Organisation fehlzudeuten, missbraucht das Strafrecht, um Oppositionspolitiker einzuschüchtern“, wurde Aust in einer von der Thüringer AfD verbreiteten Mitteilung zitiert. Man hoffe, dass die zuständigen Richter „diesem politischen Missbrauch des Strafrechts eine deutliche Absage erteilen“. (dpa)