Veröffentlicht inThüringen

Thüringen: Höchststrafe nach Todesfahrt von Bad Langensalza! Das kommt auf den Unfallfahrer zu

Nach der Todesfahrt von Bad Langensalza (Thüringen), bei der insgesamt sieben Menschen ihr Leben verloren, steht das Urteil jetzt fest. Hier alle Infos:

bad langensalza
© Silvio Dietzel

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Der Prozess dauert gerade einmal knapp zwei Tage. Nachdem bei einem katastrophalen Unfall in Bad Langensalza (Thüringen) sieben Menschen – darunter fünf Teenager – ums Leben gekommen waren, ist die Strafe für den Unfallverursacher jetzt klar.

Am Freitag (16. Februar) fiel das Urteil vor dem Amtsgericht in Mühlhausen (Thüringen). Welche Strafe jetzt auf den 35-jährigen Angeklagten zukommt, liest du hier.

Thüringen: Höchststrafe für den Unfallfahrer

Im April 2023 wurden insgesamt sieben Menschen auf der Ortsumgehung bei Bad Langensalza aus dem Leben gerissen. Betrunken und viel zu schnell unterwegs kam der 35-Jährige hier mit seinem Wagen auf die falsche Spur und stieß mit einem anderen Auto zusammen. Drinnen saßen fünf Teenager im Alter von gerade einmal 19 Jahren. Ihr Auto stieß daraufhin mit einem anderen zusammen, in dem weitere zwei Menschen saßen. Beide Fahrzeuge gingen in Flammen auf. Für die 19-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Auch ein 60 Jahre alte Fahrer im zweiten Wagen konnte nicht mehr gerettet werden. Seine 73-jährige Beifahrerin wurde schwer verletzt.

+++ Thüringer Unternehmen krempelt Produktion drastisch um – Hunderte Mitarbeiter bangen um ihre Jobs +++

Das siebte Todesopfer – ein 44 Jahre alter Mann – befand sich als Beifahrer im Unfallwagen des 35-Jährigen. Der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefahr.

„Keine Strafe bringt die Kinder wieder“

„Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige zum Unfallzeitpunkt betrunken und mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren war. Außerdem hatte er überhaupt keinen Führerschein.

Schon am Verhandlungsbeginn am Mittwoch hatte der Angeklagte alle Vorwürfe gegen ihn in vollem Umfang eingeräumt. Allerdings hatte er über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er sich an den Tattag nicht mehr erinnern könne, seine Schuld aber nach Sichtung der Unterlagen anerkenne.


Mehr News:


Im Urteil am Freitag hieß es, dass sich der 35-Jährige unter anderem in Tateinheit der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht habe. Zudem sei er ohne Führerschein gefahren und habe den Straßenverkehr gefährdet. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Damit wurde das für das Gericht in der Sache höchstmögliche Strafmaß gesprochen. (mit dpa)