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Thüringer CDU-Boss mit Knallhart-Ansage an Asylbewerber – „Müssen Botschaft aussenden“

Die Diskussionen um das Asyl-Gesetz nehmen in Thüringen zu. Jetzt meldet sich CDU-Boss Mario Voigt und äußert klare Worte.

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© IMAGO/ Funke Foto Services

CDU gibt sich ein neues bundesweites Parteilogo

Die CDU gibt sich ein bundeseinheitliches Erscheinungsbild. Generalsekretär Carsten Linnemann stellte den neuen CDU-Schriftzug vor, dessen Buchstaben nach fünf Jahrzehnten nun wieder schwarz statt rot sind. Davor steht eine in Bogenform ansteigende Deutschland-Flagge.

In Thüringen sorgt derzeit ein Asyl-Thema für reichlich Gesprächsstoff.

Jetzt äußert sich auch der Thüringer CDU-Boss Mario Voigt zur Debatte und findet knallharte Worte.

Thüringer Politiker fühlt sich von Bundesregierung im Stich gelassen

80 Cent Stundenlohn für Asylbewerber – wer nicht arbeiten will, dem wird die Stütze gestrichen. Was schon lange im Asyl-Gesetz verankert ist, will Christian Herrgott (CDU) künftig im thüringischen Saale-Orla-Kreis umsetzen (wir berichteten). Jetzt äußert sich CDU-Chef Mario Voigt und vertritt eine klare Meinung.

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„Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben“, sagte der Thüringer CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Voigt fühlt sich von der Bundesregierung und der Landesregierung samt Bodo Ramelow (Linke) im Stich gelassen. „Wenn die Ampel im Bund und die Ramelow-Regierung im Land nicht handeln, müssen wir dort, wo wir es können, eigene Wege gehen“, argumentierte Voigt.

„Ist zu begrüßen“

In der CDU ist man sich offensichtlich einig. Denn auch der CDU-Generalsekretär Carsten Lindemann ist von der Asyl-Maßnahme überzeugt. „Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen“, sagt dieser gegenüber der „Bild“. Dies gelte darüber hinaus nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern eben auch für Asylbewerber.


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Was sich hinter dem Asyl-Gesetz verbirgt: Flüchtlinge dürfen in den ersten drei Monaten nach der Ankunft in Deutschland keine „normale“ Arbeit aufnehmen. Eine Ausnahme hingegen sind Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Deshalb sollen die Asylbewerber dazu verpflichtet werden, beispielsweise die Straße zu reinigen, Schnee zu schippen oder Vereinsarbeit zu leisten (HIER kommst du direkt zum betreffenden Paragraphen im Asylbewerbergesetz). (vs mit dpa)