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Thüringen: Mieter erhalten Schock-Brief – sie müssen sofort handeln

Mehrere Mieter in Thüringen bekamen von ihrem Vermieter schockierende Post. Ihnen blieb nicht lange Zeit zu reagieren.

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Mietschulden? Ab dieser Frist droht der Rauswurf

Wer zu wenig oder keine Miete zahlt, dem droht der Rauswurf aus der Wohnung. Wer das vermeiden will, sollte bei der Zahlung diese Frist einhalten.

Mieter Schock in Thüringen! Mehrere Anwohner fanden unheilverheißende Post in ihrem Briefkasten. Sie mussten sofort handeln – und die Frist war in manchen Fällen fast gar nicht einzuhalten.

Was genau da in einer Thüringer Stadt los war, liest du hier. So viel vorweg: Der Zoff zwischen Mietern und Vermieter ist noch lange nicht vorbei.

Thüringen: Mieter bekommen Schock-Post

Gerade jetzt, wo der Frühling sich mehr und mehr breitmacht im Freistaat, lockt es viele Menschen ins Freie. Wohl dem, der da einen Balkon hat, den man dann im Frühjahr in eine ganz persönliche Urlaubs-Oase verwandeln kann. Der Gestaltungsfreiheit sind Mietern aber gewisse Grenzen gesetzt. Und genau das mussten jetzt einige Anwohner in der Suhler Aue II am eigenen Leib erleben.

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Das Problem: Etliche Mieter eines Wohnblocks hatten sich an ihren Balkonen eigene Markisen anbringen lassen – zum Teil schon vor Jahren. Jetzt bekamen sie Post mit der Aufforderung, diese entfernen zu lassen, wie das Portal „insuedthueringen.de“ am Donnerstag (7. März) berichtet.

Unhaltbare Frist gesetzt

Vor allem bei den Älteren Bewohnern sorgte das für erhebliche Aufregung. Gerade weil ihnen offenbar eine Frist gesetzt wurde, die kaum zu halten ist. Manche berichten gegenüber dem Online-Portal, dass der Vermieter (Gewo) ihnen nur vier Tage Zeit zum Rückbau gegeben haben soll. Und wer bekommt in diesen Tagen derartig kurzfristig noch einen Handwerker?

Vonseiten der Gewo ist die Lage rechtlich eindeutig. Die Mieter hätten sich für ihre Markisen eine Genehmigung beim Vermieter einholen müssen. Vor allem dann, wenn sie in der Bausubstanz selbst befestigt wurden. Jahrelang schien die Gewo die Anbringungen am Gebäude aber zu tolerieren. Wieso kommt es ausgerechnet jetzt zum Zoff?

Offenbar ist der Gewo das Thema bei einer neuerlichen Hausbesichtigung aufgefallen. „Oft wurden die Markisen an Betondecken oder der Fassade befestigt. Wegen des Alters der Häuser, sie sind ja inzwischen um die 50 Jahre alt, müssen wir genauer hinschauen“, erklärte der Gewo-Chef Thomas Hertha gegenüber dem Online-Portal.


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Komplett auf Konflikt-Kurs scheint der Vermieter aber nicht zu sein. Hertha rät den betroffenen Anwohnern, die ihre Markise behalten wollen, sich bei der Gewo zu melden. „Wir gucken uns das erst mal an“, so der Gewo-Chef. Sollte die Installation fachmännisch vorgenommen worden sein, sei es möglich, eine Genehmigung zu erteilen.