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Björn Höcke droht Verlust der Wählbarkeit! Steht seine politische Karriere vor dem Aus?

Es wäre ein Paukenschlag vor der Landtagswahl 2024 in Thüringen: Björn Höcke könnte das passive Wahlrecht entzogen werden.

Droht Höcke der politische Super-GAU?
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Björn Höcke: der Rechtsaußen der AfD

Das ist Thüringens AfD-Chef

Für Björn Höcke steht jetzt viel auf dem Spiel – vielleicht sogar alles! Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende steht ab Donnerstag in Halle wegen mutmaßlicher Nazi-Parolen vor dem Landesgericht.

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Sollte er vom Gericht verurteilt werden, droht ihm sogar der Verlust des passiven Wahlrechts! Es wäre ein Paukenschlag vor der Landtagswahl in Thüringen 2024 und für den Landesverband der AfD!

Wegen SA-Parole: Verliert Höcke sein passives Wahlrecht?

Höcke soll bei Parteiveranstaltungen in den Jahren 2021 und 2023 öffentlich die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet haben. Dem früheren Geschichtslehrer wird unterstellt, dass ihm der historische Kontext der Parole der früheren Sturmabteilung der Hitler-Partei NSDAP klar gewesen sei. Zuletzt soll der AfD-Mann den Ausspruch im Dezember 2023 auf einer Parteiveranstaltung in Gera verwendet haben.

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Für Höcke könnte sogar die politische Karriere auf dem Spiel stehen. So steht im Thüringer Wahlgesetz, dass jemand nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder „infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“. Unter bestimmten Umständen könnte das jetzt Höcke drohen.

„Er würde sein Landtagsmandat verlieren“

Der bekannte Jurist Chan-jo Jun, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, weist darauf im Sozialen Netzwerk X hin. Er verweist auf Paragraf 92a des Strafgesetzbesuches. „Danach kann das passive Wahlrecht entfallen, wenn Höcke wegen eines Delikts zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird“, so der Anwalt. „Er würde dann sein Landtagsmandat verlieren und könnte nicht für ein öffentliches Amt kandidieren.“

Höcke droht Bestrafung: Es gab schon einen ähnlichen Fall

Der Rechtsanwalt verweist darauf, dass es bereits einen ähnlichen Fall beim früheren Bundestagsabgeordneten Thomas Wüppesahl gab. Hier griff ein anderer Paragraf des Strafgesetzbuches.

Der Ex-Grüne wollte 2009 in seiner Heimastadt Geesthacht (Schleswig-Holstein) bei den Bürgermeisterwahlen kandidieren. Das wurde ihm aufgrund des Paragrafen 45 des Strafgesetzbuches verwehrt. Dort heißt es: „Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“ Das Hamburger Landdgericht hatte Wüppersahl unter anderem wegen der Vorbereitung und des Versuchs der Beteiligung an einem Raubmord zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Ende der AfD-Karriere?

Für Höcke wäre eine solche Strafe extrem. Er würde seine Position als Fraktionschef verlieren und damit die Medienaufmerksamkeit um seine Person. Auch die AfD-Spitze müsste nach einer Verurteilung Abstand von ihm nehmen, um den Ruf der Partei nicht weiter zu belasten und sich vom Verdacht des Rechtsextremismus zu distanzieren. Laut dem Parteiengesetz (§10 (1)) hätte ein solches Urteil sogar Folgen für Höckes AfD-Mitgliedschaft. Dort steht: „Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.“


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Anwalt Chan-jo Jun zeigt sich auf X „gespannt, ob die Justiz, die Anwendung in Betracht zieht oder es für einen späteren oder dringenderen Fall aufsparen will“. Mit anderen Worten: Selbst wenn Höcke nun eine solche Strafe erspart bleibt, könnte sie wie ein Damoklesschwert weiter über ihn schweben.