Wieder einmal sind alle Blicke auf ihn gerichtet. Vor dem Landgericht in Halle muss sich der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen eines Nazi-Spruchs verantworten. Für ihn selbst ist das ein konstruierter Skandal gegen seine Person. Die Staatsanwaltschaft sieht das aber komplett anders.
Am Dienstag (23. April) ergriff der AfD-Politiker nun zum ersten Mal selbst das Wort im Prozess. Was Björn Höcke dabei zu sagen hatte, überrascht.
Höcke-Prozess: „Tatsächlich völlig unschuldig“
Dreh und Angelpunkt der Anklage ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hatte. Er beendete sie mit den Worten „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Anschließend erstattete der Grünen-Politiker Sebastian Striegel Anzeige gegen den AfD-Politiker. Der Grund: Bei „Alles für Deutschland“ handelt es sich um eine verbotene SA-Losung. Am zweiten Hauptverhandlungstag wurde vor Gericht ein Video abgespielt, das auch die Rede von Höcke zeigt. Außerdem wurde vor der Einlassung des 52-Jährigen auch der Polizist als Zeuge vernommen, der Striegels Anzeige aufgenommen hatte.
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Am Dienstag beteuerte Höcke nun – mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum –, dass er „tatsächlich völlig unschuldig“ sei. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, gab der 52-Jährige zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihrer Ansicht nach habe der frühere Geschichtslehrer gewusst, was er tue. Ihm wird deshalb das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.
Hocke beschreibt sich als einen „rechtstreuen Bürger“
In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers. In seiner Einlassung beschrieb er sich als einen „rechtstreuen Bürger“. Außerdem betonte er: „Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts am Hut.“ Die Parole der SA bezeichnete Höcke als einen „Alltagsspruch“.
Höcke hatte schon vor der Eröffnung des Prozesses seine Wortwahl verteidigt. Er habe den Slogan in einer freien Wahlkampfrede genutzt und damit letztlich das „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er. In Merseburg sei ihm kurz vor seiner Rede der Titel des Wahlprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt ins Auge gesprungen. Daraufhin habe er spontan den Dreiklang für das Ende seiner Rede formuliert.
Kein Verlust des passiven Wahlrechts
Nach Höckes Erklärung befragte die Staatsanwaltschaft den Politiker – unter anderem zu mehreren anderen Verfahren gegen andere AfD-Politiker. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie den verbotenen Spruch ebenfalls verwendet haben, ob in Reden oder auf Plakaten. Höcke sagte, er habe davon nichts gewusst.
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Der Prozess ging am Donnerstag (18. April) am Landgericht der Saalestadt los. Zwischenzeitlich stand sogar im Raum, dass Höcke sein passives Wahlrecht verlieren könnte. Das Gericht stellte am Dienstag allerdings klar, dass dem AfD-Politiker keine Freiheitsstrafe drohe, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Ein Verlust des passiven Wahlrechts ist damit ausgeschlossen. (dpa, bp)