In Thüringen steht eine Familie nach einem schweren Verkehrsunfall vor schweren Zeiten.
Familie Ewald aus Meinigen geriet im September 2019 in einen schlimmen, unverschuldeten Verkehrsunfall. Seitdem müssen sie einen Schicksalsschlag nach dem anderen verkraften. Das berichtet die „Bild“, die mit der Familie gesprochen hat.
Thüringen: Betrug in schwerer Zeit
Mandy Ewald und ihre Familie gerieten am 14. September 2019 einen folgenschweren Unfall in Thüringen, bei dem alle Insassen schwer verletzt wurden. Die 19-jährige Tochter Anne-Sophie erlitt so schwere Verletzungen, dass sie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen und weiterhin gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist.
In dieser prekären Situation wurde die Familie um Geld betrogen – und zwar von der eigenen Freundin und Anwältin Yvonne K.! Sie soll Versicherungszahlungen in Höhe von 400.000 Euro veruntreut haben und muss sich nun dafür vor dem Landgericht Meiningen (Thüringen) verantworten. Ursprünglich war die unterschlagene Summe sogar noch höher, aber die Frau hat bereits einen kleinen Teil ihrer Schulden zurückgezahlt, auch um eine Anzeige zu vermeiden. Ein Großteil der Summe wurde nun bei Gericht eingefordert.
Thüringen: Prozess gegen Yvonne K.
Yvonne K. fuhr das Mädchen nach dem Unfall sogar selbst noch zu einer Spezialklinik und kümmerte sich als Rechtsanwältin um die Belange von Familie Ewald. Doch als die Versicherungssummen ausgezahlt werden sollten, log sie ihren Freunden ins Gesicht und behauptete, es sei noch kein Geld eingegangen. Erst als es Mandy Ewald im Jahr 2023 zu bunt wurde und sie selbst bei den Versicherungen anrief, fiel der Betrug auf.
Unter anderem wurde ihr deshalb Untreue in 18 Fällen vorgeworfen. „Ich versuchte meine wirtschaftliche Situation in den Griff zu bekommen, aber habe es nur noch schlimmer gemacht“, soll sie laut „Bild“ vor Gericht zugegeben haben. Aus Scham hatte sie lange über ihre Schulden geschwiegen. Yvonne K. sagt, sie habe sich bei Familie Ewald entschuldigt. Von einer Entschuldigung weiß Mandy Ewald allerdings nichts.
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Das Gericht verurteilte Yvonne K. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, wovon fünf Monate als bereits verbüßt gelten. Es ist bereits das dritte Verfahren gegen die Anwältin wegen ähnlicher Delikte. Die Richter übten deutliche Kritik an der Wiederholungstäterin, die auch nach einer früheren Verurteilung ihre kriminellen Aktivitäten fortsetzte.