Vier Männer aus Thüringen sollen sich in einer rechtsextremen Kampfsportgruppe organisiert und Straftaten begangen haben. Am Montagvormittag (1. Juli) ist nun in Jena das Urteil über die Mitglieder von „Knockout 51“ fallen.
Eine Thüringer Expertin schätzt die Gruppierung als sehr gefährlich ein.
Thüringen: Haftstrafen für alle vier Angeklagten
Im Thüringer „Knockout 51“-Prozess hat die Staatsschutzkammer vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe zu Haftstrafen verurteilt. Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung jeweils für drei Jahre und zehn Monate, für zwei Jahre und sechs Monate sowie für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
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Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Alle vier Angeklagten sind Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Knockout 51“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Martin Giebel, bei der Urteilsverkündung. Die Gruppe sei deutlich mehr gewesen, als eine unpolitische Kampfsportvereinigung. „Der eigentliche Hauptzweck dieser Gruppe war vielmehr die offensive Verbreitung von rechtsextremistischer Ideologie“, so Giebel.
Thüringer Gericht: „Knockout 51“ ist gegen die Demokratie
Die Gruppe hätte eine nationalsozialistische Grundausrichtung und sei gegen die Demokratie gerichtet gewesen. Als Mitglieder haben die nun Verurteilten nach Überzeugung des Gerichts unter anderem zahlreiche Körperverletzungen begangen und teilweise gegen das Waffengesetz verstoßen. Mit seinem Urteil folgt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Generalbundesanwalts, der in „Knockout 51“ auch eine terroristische Vereinigung sieht. Die Gruppierung sei nach Überzeugung des Gerichts auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte Giebel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die für Eisenach zuständige Beraterin von „ezra – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen“ Theresa Lauß erklärt zu dem Urteil: „Der Prozess hat deutlich gemacht, dass sich im Herkunftsland des ‚NSU‘, erneut eine rechtsterroristische Struktur weitestgehend ungestört etablieren konnte. Die fehlende Einordnung als rechtsterroristische Vereinigung durch den Senat ist eine gefährliche Verharmlosung des gezielten Vorgehens von ‚Knockout 51‘, mit dem auch konkrete Tötungsabsichten verbunden waren. Die Gefahr, die von dieser militanten Neonazi-
Kampfsportgruppe ausgeht, ist mit diesem Urteil nicht gebannt.
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„Es ist davon auszugehen, dass die verhangenen Haftstrafen nicht abschreckend wirken werden. Die skandalöse Urteilsbegründung, die auf ein vermeintliches Notwehrrecht verweist, ist nicht nur eine Täter-Opfer-Umkehr, sondern könnte die Taten auch noch legitimieren“, so die Expertin.