Ein spektakuläres Bauprojekt sollte den Thüringer Wald um eine Attraktion reicher machen. Geplant war ein Skywalk in Oberhof – eine Hängebrücke mit Blick über die Landschaft. Die Erwartungen waren hoch.
Doch nun hat das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ein klares Signal gesetzt. Das Projekt wurde offiziell ausgebremst. Die Behörde sieht zahlreiche Hürden. Ganz vom Tisch ist die Idee dennoch nicht.
Thüringen hofft auf Besucher, doch es gibt einen Rückschlag
„Aktuell stehen dem Vorhaben erhebliche öffentliche Belange entgegen – insbesondere aus Sicht des Natur-, Wasser- und Forstrechts“, teilt Christopher Eichler vom Landratsamt laut dem Freien Wort mit. Die Bauvoranfrage wurde deshalb negativ beschieden. Die Skywalk Willingen GmbH zeigt sich davon unbeeindruckt. Geschäftsführer Arndt Brüne sieht in der Absage keinen Rückschlag. „Jetzt haben wir eine schriftliche Grundlage und damit ein Fundament, auf dem wir aufbauen können“, erklärt er gegenüber der Zeitung. Für ihn sei die Entscheidung der Startpunkt für die nächste Phase.
Der geplante Standort für den Skywalk liegt in einem sensiblen Bereich. Wald, Landschaftsschutzgebiet und Trinkwasserschutzzone überschneiden sich hier. Eine einfache Genehmigung ist daher ausgeschlossen. Wie das Freie Wort berichtet, sei die Fragestellung in der Bauvoranfrage sehr weit gefasst gewesen: „Wird die Fußgänger-Hängebrücke am geplanten Standort genehmigt?“ Das sei zu umfassend gewesen, so Eichler. Die Prüfung habe deutlich mehr Aspekte berührt, als normalerweise üblich sei.
Viele Auflagen für weitere Planung
Damit das Projekt im Thüringer Wald weiterverfolgt werden kann, sind laut Landratsamt mehrere Schritte notwendig. Dazu gehört ein Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Oberhof. Nur so kann überhaupt planungsrechtlich Baurecht geschaffen werden. Zudem sei eine landschaftspflegerische Begleitplanung erforderlich. Weil das Projekt in ein Landschaftsschutzgebiet eingreift, müsse laut dem Freien Wort dargelegt werden, wie Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt werden könne.
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Der Standort verlangt besondere Genehmigungen. Sowohl nach Naturschutz- als auch nach Wasserrecht müssten Befreiungen beantragt werden, wie die Zeitung schreibt. Dazu braucht es jeweils eine Begründung, die ein überwiegendes öffentliches Interesse erkennen lässt. Auch der Wald darf nicht ohne Weiteres genutzt werden. Für den Brückenbau ist eine Nutzungsartenänderung nötig, die Zustimmung der Forstbehörde ist dabei zentral. Geschäftsführer Brüne verweist auf Beispiele aus Willingen: Dort sei unter anderem eine Moorlandschaft erweitert worden.
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Die Planer müssen laut Landratsamt außerdem Angaben zum Immissionsschutz nachreichen. Dabei geht es um Lärm, Verkehr, Beleuchtung, Betriebszeiten und Besucherzahlen. Auch Infrastruktur wie Kassen oder Sanitäranlagen müssen konkretisiert werden. Ob und wann das Projekt im Thüringer Wald tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit offen. Klar ist: Der Weg zur Genehmigung ist lang.
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