Das Thüringer Bildungsministerium hat konkrete Maßnahmen beschlossen, die zum neuen Schuljahr flächendeckend im Freistaat eingeführt werden sollen. Das bedeutet: Im Freistaat wird ab sofort eine neue Schulregel umgesetzt, die den Alltag an den Schulen grundlegend verändert.
Die Entscheidung der Politik soll zukünftig dazu beitragen, den Schulalltag von Kindern medial sinnvoller zu gestalten.
Thüringen: Verbot an Grundschulen
Bald schon sind die Thüringer Sommerferien zu Ende – doch mit dem Beginn des neuen Schuljahres müssen sich Schüler an Grund-, Förder- und Gemeinschaftsschulen im Freistaat erstmal auf ein Verbot einstellen. Und das hat es in sich. Denn laut der Thüringer Allgemeinen betrifft das Verbot nicht nur den Unterricht, sondern auch die Pausen und die Zeit im Hort.
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Nach Informationen der Thüringer Allgemeinen ist ab sofort nämlich ein Handy-Verbot an Thüringens Schulen geplant – und Ausnahmen sind lediglich in Notfällen oder im Rahmen des Unterrichts erlaubt. Den Schulen solle dabei allerdings nicht vorgeschrieben werden, wie sie die Regel umsetzen müssen, erklärte Bildungsminister Christian Tischner (CDU). Die Bildungseinrichtungen können demnach individuelle Lösungen für die Umsetzung der Regelung beschließen. Diese Entscheidung wird von einigen Lehrern aber kritisch gesehen.
Ist das erst der Anfang?
Denn mit einem Verbot werde das vermeintliche „Handy-Problem“ größer gemacht, als es nach Einschätzung des Lehrerverbands eigentlich ist. Viele Schulen hätten außerdem schon interne Handy-Regelungen als Maßnahme beschlossen. Die Politik setzt dem wiederum entgegen, dass diese einheitliche Regelung dem Wunsch vieler Lehrkräfte entspreche. Wie erfolgreich ein Handy-Verbot jedoch wirklich ist, wird sich erst noch zeigen.
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Nach einem halben Jahr möchte die Politik die Wirkung der Maßnahme nochmal prüfen und sich neu entscheiden. Ob sich das Verbot also in Zukunft auch halten wird, bleibt erstmal offen. Welche weiteren Änderungen das Bildungsministerium für die Thüringer Schulen noch plant, kannst du <<< hier im Artikel der Thüringer Allgemeinen nachlesen.




