Erfurt/Weimar.
Das Urteil ist gefallen! Ein ehemaliger Turntrainer aus Weimar ist am Donnerstag in Erfurt erneut verurteilt worden.
Der Mann aus Weimar wurde wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs junger Turnerinnen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Weimar: Urteil gegen Ex-Turntrainer gefallen
Das Gericht sprach den heute 35-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen für schuldig – teils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, teils in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften. Insgesamt wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Er war bereits 2018 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen für schuldig befunden und zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil später teilweise auf – unter anderem mit der Begründung, dass der Mann nicht ausreichend von den Richtern belehrt worden sei.
„So schwer hatte es die Kammer nicht mehr. Die Taten sind rechtskräftig festgestellt worden“, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Man habe alle Taten zugrunde gelegt, die der BGH festgestellt hatte. Die Gesamtstrafe sei zwar etwas niedriger, bei den Einzelstrafen habe man aber kaum feststellen können, warum sie unter „die eh schon niedrigen Strafen“ gehen sollten.
Weimar: Trainer im Verein als „Porno King“ bekannt
Im neuerlichen Prozess kamen aber noch ganz andere Vorwürfe ans Licht – vor allem in Richtung des Hochschulsportvereins. Laut der Nebenklage sei der Missbrauch dort unter den Teppich gekehrt worden. Auch eine Geschädigte erzählte: Der Trainer sei im Verein als „Porno King“ und „Dr. Love“ bekannt gewesen.
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Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine Turnerin in der Trainingsgruppe, die Anfang 2016 Strafanzeige erstattete. Das zog weitere Anzeigen zu Vorfällen zwischen 2007 und 2015 nach sich. Seit insgesamt vier Jahren wird in dem Fall verhandelt.
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Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Haft gefordert, die Verteidigung ein Jahr und zehn Monate zur Bewährung. Gegen das Urteil kann bis kommende Woche Donnerstag Revision eingelegt werden. (dpa/red)