Thüringens AfD-Chef Björn Höcke droht noch mehr juristischer Ärger.
Die Staatsanwaltschaft Gera prüft aktuell, ob sie in zwei Verfahren die Aufhebung von Höckes Immunität beim Thüringer Landtag beantragt.
Thüringen: Déjà-vu um Rechtsaußen
Aktuell gebe es zu beiden Sachverhalten Vorermittlungen gegen den 52-Jährigen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera der Deutschen Presse-Agentur. Wenn diese abgeschlossen seien, werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, „ob ein Antrag auf Aufhebung der Immunität bei dem Justizausschuss des Thüringer Landtages zu stellen ist“.
Höcke selbst will zu den Vorermittlungen in den beiden Verfahren derzeit keine Stellung beziehen. „Björn Höcke wird sich zu diesem Sachverhalt zunächst nicht äußern“, teilte sein Büroleiter auf dpa-Anfrage mit. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
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Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft geht es in einem der Vorermittlungsverfahren um eine Rede Höckes im Rahmen eines Bürgerdialogs am 18. Januar 2024 in Gera. Dabei habe er sich über eine Aktion in Leipzig geäußert, bei der kurz zuvor mehrere tausend Menschen gegen die AfD protestiert hätten. „Geprüft wird diesbezüglich, ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten.“ Welche Passagen der Rede im Einzelnen geprüft würden, sagte der Sprecher nicht.
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Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen insbesondere auf die damalige Aussage Höckes in dieser Rede, dieser Protest habe ausgesehen wie die Fackelmärsche der Nationalsozialisten 1933. Weiter sagte Höcke damals: „Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr.“
Das andere Vorermittlungsverfahren zielt nach den Angaben des Sprechers auf eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera. Dabei würden dessen Aussagen zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geprüft, sagte der Sprecher. Auch hier geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.
Thüringer AfD-Chef vor Gericht
Höcke muss sich seit Kurzem wegen einer anderen Rede vor dem Landgericht Halle verantworten. Er soll im Mai 2021 in Merseburg die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihm vor, das Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben. Höcke bestreitet, gewusst zu haben, dass es sich bei dem Ausspruch „Alles für Deutschland“ um einen Leitsatz der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gehandelt hat. In Thüringen wird er sich zudem vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen. Die Anklage wurde bereits zugelassen, Prozess-Termine stehen aber noch nicht fest.
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Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen gegen sie grundsätzlich erst dann vorgehen, nachdem der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie genehmigt hat. (dpa)